Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 101/1959 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 326/1988Bundesgesetzblatt Nr. 101 aus 1959, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Nr. 326 aus 1988,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3 § 20Artikel 3, Paragraph 20
Index
70/09 Minderheiten-Schulrecht
Beachte
Zum Inkrafttreten vgl. § 34Zum Inkrafttreten vergleiche Paragraph 34
Text
§ 20.Paragraph 20,
(1)Absatz eins,Die für den Unterricht an den in den §§ 15 und 16 Abs. 1 angeführten Schulen (Klassen, Abteilungen) und für den in den §§ 16 Abs. 3 und 17 angeführten Slowenischunterricht erforderlichen Lehrbefähigungen richten sich nach den Bestimmungen des Artikels IV dieses Bundesgesetzes.Die für den Unterricht an den in den Paragraphen 15 und 16 Absatz eins, angeführten Schulen (Klassen, Abteilungen) und für den in den Paragraphen 16, Absatz 3 und 17 angeführten Slowenischunterricht erforderlichen Lehrbefähigungen richten sich nach den Bestimmungen des Artikels römisch vier dieses Bundesgesetzes.
(2)Absatz 2,Den gemäß § 16a Z 3 zu bestellenden Zweitlehrern ist an der Pädagogischen Akademie bzw. am Pädagogischen Institut des Bundes in Kärnten in speziellen Vorbereitungs- und Fortbildungskursen Theorie und Praxis der Teamarbeit, soziales Lernen als Unterrichtsprinzip und Wissen über das Kulturgut der Slowenen unter besonderer Berücksichtigung von Gemeinsamkeiten zu vermitteln. Weiters sind ihnen auf freiwilliger Basis Sprachkurse in Slowenisch anzubieten.Den gemäß Paragraph 16 a, Ziffer 3, zu bestellenden Zweitlehrern ist an der Pädagogischen Akademie bzw. am Pädagogischen Institut des Bundes in Kärnten in speziellen Vorbereitungs- und Fortbildungskursen Theorie und Praxis der Teamarbeit, soziales Lernen als Unterrichtsprinzip und Wissen über das Kulturgut der Slowenen unter besonderer Berücksichtigung von Gemeinsamkeiten zu vermitteln. Weiters sind ihnen auf freiwilliger Basis Sprachkurse in Slowenisch anzubieten.
Schlagworte
Vorbereitungskurs
Zuletzt aktualisiert am
20.09.2016
Dokumentnummer
NOR12118263
Alte Dokumentnummer
N7195911730Y